Newsletter & Infobrief Juli 2025

2025 Rundschreiben - Mitgliederinfo

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Das Befahren der Wege im Gartenpark

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Befahren der Wege in unserem Verein durch den Bezirk Eimsbüttel und unserem Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg, eindeutig geregelt wurde.

Unvermeidbare umfangreiche Transporte für z.B Sandanlieferung, Laubenbau, Laubenrückbau und Beseitigung umfangreicher Baumängel können zugelassen werden. Das Befahren der Wege für alle anderen Zwecke ist nicht zulässig. Auch mehrere Wege mit einer Schubkarre sind grundsätzlich zumutbar.

Vorgehensweise:

  • 1: Die Info wann, wie, womit und wohin befahren wird, muss dem Bezirksamt durch den Vorstand (per E-Mail reicht) mitgeteilt werden. Meldet Eure Wünsche so früh wie möglich an. 24-36 Stunden sind ausreichend!
  • 2: Das Befahren der Wege ist nur bei trockenem Wetter gestattet.
  • 3: Das maximale Gesamtgewicht von 6t (inkl. Anhänger und Ladung) ist zwingend einzuhalten! Beschädigungen an den Wegen sind zu vermeiden und ggf. zu beseitigen. Sie können dem Wegenutzer in Rechnung gestellt werden.
  • 4: Die Poller dürfen nur durch Vorstandsmitglieder geöffnet und geschlossen werden. Dazu hat der Verein am 08.05.23 neue Schlüssel vom Bezirk erhalten.
  • 5: Aufenthalt des Transport Fahrzeugs auf dem Weg ist ausschließlich für die Dauer des Be- bzw. Entladens erlaubt; es muss danach auf einem der Parkplätze abgestellt werden.

 
Hamburg, 10.05.2023 
Euer Vorstand